Gesundheitsreform: Startet der Sozialausgleich erst später? | Zurück | | | | |
| 23.08.2010 | In Kürze wird der Gesetzentwurf erwartet, zum 1.1.2011 soll die Gesundheitsreform in Kraft treten. Doch der Start des Sozialausgleichs ist noch unsicher.
 Die Regierung will den Gesetzentwurf für die Gesundheitsreform am 22.9.2010 im Kabinett beschließen. Der Bundestag soll Anfang Dezember 2010 endgültig die Pläne von Rösler verabschieden. Mit der Reform sollen die Milliardenlöcher im System gestopft werden. Die Einnahmen der Kassen sollen im nächsten Jahr um rund 8 Milliarden EUR steigen. Bei Krankenhäusern, Ärzten und Kassen sollen Kostensteigerungen eingedämmt werden.
 Den größten Anteil müssen die rund 50 Millionen Beitragszahler erbringen - der monatliche Beitragssatz steigt von 14,9 auf 15,5 %. Arbeitnehmer zahlen dann wieder 8,2 %, Arbeitgeber 7,3 %, wie bereits im ersten Halbjahr 2009. Krisenbedingt hatte die Bundesregierung dann zum 1.7.2009 die Beitragssätze um insgesamt 0,6 % abgesenkt, um die eingebrochene Konjunktur zu stimulieren. Die damalige, rein wirtschaftspolitisch veranlasste Beitragssatzsenkung will man nun zum 1.1.2011 wieder rückgängig machen.
 Sozialausgleich: Unsicherheit über Starttermin bleibt im Raum
 Zudem müssen Beschäftigte und Rentner einen Zusatzbeitrag leisten, wenn ihre Kasse mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt. Um Härtefälle zu vermeiden, wird es einen Sozialausgleich aus Steuermitteln geben. Diesen Sozialausgleich sollen nach dem Willen des Gesetzgebers definitiv die Arbeitgeber bzw. Entgeltabrechner durchführen.
 Doch ob der Sozialausgleich pünktlich zum 1.1.2011 in Kraft treten kann, oder ob er rein faktisch-praktisch oder gar im juristischen Sinn erst später starten wird, das ist vorerst noch unklar. Denn im Raum stehen diverse Aussagen, der Sozialausgleich könne allein wegen informationstechnischer Lücken unmöglich schon 2011 gestartet werden bzw. dies sei 2011 ohnehin noch gar nicht praktisch erforderlich.
 Für den Sozialausgleich: Meldeverfahren muss erweitert werden
 In jedem Fall ist geplant, das bestehende Meldeverfahren um spezielle Datenbausteine für den Sozialausgleich (z. B. Übermittlung und Austausch erforderlicher Entgeltdaten bei Mehrfachbeschäftigten bzw. bei weiteren Einkünften wie etwa Hinterbliebenenrenten) zu ergänzen. Der Meldefluss zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern muss also noch um zusätzliche Daten erweitert werden. Eine Programmierung der Software aller beteiligten Stellen (Entgeltabrechnungssoftware, EDV-Systeme der Krankenkassen, Rentenversicherungsträger etc.) lässt sich erfahrungsgemäß auf keinen Fall innerhalb weniger Monate bewerkstelligen.
 Hürde zur PKV wird ab 1. Januar 2011 wieder gesenkt
 Die Regierung will auch - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen - vom kommenden Jahr an den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung vereinfachen. Wer im Jahr 2010 ein regelmäßiges Bruttojahresarbeitsentgelt von mindestens 49.950 EUR (Versicherungspflichtgrenze) nachweisen kann, und auch die für 2011 relevante Grenze überschreiten wird, kann einen privaten Versicherer wählen. Bislang gilt für die Vergangenheit, dass die betreffende Person 3 Jahre hintereinander die jeweils relevanten Versicherungspflichtgrenzen überschritten haben muss - plus die Grenze des Folgejahrs.
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